Fundservice Österreich

Sie haben etwas verloren oder gefunden? Hier können Sie Ihre Verlustanzeige aufgeben. Diese ermöglicht es, dass Sie vom Fundbüro kontaktiert werden, wenn Ihr Gegenstand gefunden wird.

Unseren Service nutzen

+2.500

Städte, Gemeinden und Organisationen nutzen unseren Fundservice in ganz Europa.

639.677

Neu erfasste Fundgegenstände
dieses Jahr

Kunden bewerten uns mit 8.9 von 10 Punkten

So funktioniert's

Mehr als 2.500 Fundbüros in Europa sind Teil des größten Fundservice-Netzwerks in Europa. Städte, Gemeinden und Organisationen wie die ÖBB, Deutsche Bahn und viele weitere machen die vernetzte Suche für Sie möglich.

Über fundamt.gv.at finden (geliebte) Gegenstände wieder zurück zu ihren Besitzer:innen. In diesem Video erfahren Sie mehr!

Ich habe etwas verloren

Es gibt viele ehrliche Finder, die gefundene Gegenstände auf ein Fundamt bringen. Dort wird der Fund von allen teilnehmenden Fundämtern in der zentralen fundamt.gv.at Datenbank erfasst.

ONline Verlustmeldung erstellen:

Sie können selbst  24/7 eine Verlustmeldung erstellen und Ihren Gegenstand beschreiben. Anschließend erhalten Sie passende Treffer vorgeschlagen. 

Ist Ihr Gegenstand bereits in dieser Trefferliste? Wunderbar – kontaktieren Sie das zuständige Fundamt und holen Sie Ihren Gegenstand wieder ab. 

Wird Ihr Gegenstand (noch) nicht in der Trefferliste angezeigt, dann können Sie zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal „nachsuchen“. Sollte der Gegenstand zwischenzeitlich im Fundamt abgegeben werden, kann Sie das Fundamt aufgrund der von Ihnen erstellten Verlustmeldung sehr rasch kontaktieren. 

SICH DIREKT AN EIN FUNDAMT WENDEN:

Sie finden eine Liste der Fundämter inklusive Kontaktdaten und Anschrift bei oesterreich.gv.at, dem Amtshelfer des Bundes. 

ICH HABE DEN GESUCHTEN GEGENSTAND WIEDERGEFUNDEN

Wunderbar! Wenn Sie eine Verlustmeldung erstellt haben, können Sie diese einfach über den Link, den Sie per E-Mail bekommen haben wieder deaktivieren.

Tipp: So können Sie auch „nachsuchen“. 

Ich habe etwas gefunden

Abgabepflicht

Wenn Sie etwas gefunden haben, das mehr als 10 Euro wert oder offensichtlich wichtig für den Eigentümer ist (z.B. Kreditkarte, Schlüssel), sind Sie als Finder zur Rückgabe an den Verlustträger bzw. zur Abgabe bei der zuständigen Behörde verpflichtet.

ABGABESTELLEN

Die zuständige Behörde ist in den meisten Fällen die Gemeinde, in der Sie den Gegenstand gefunden haben. Die Abgabe bei der Polizei ist seit 1. Februar 2003 nicht mehr möglich. Anschrift und Kontaktdaten zu den Fundbehörden bietet Ihnen auch oesterreich.gv.at, der Amtshelfer des Bundes. Bedenkliche Funde wie Schusswaffen, verbotene Waffen, Schieß- und Sprengmittel sowie Kriegsmaterial müssen zur Polizei gebracht bzw. dort gemeldet werden.

FINDERLOHN UND KOSTENERSATZ

Als Finder haben Sie gegenüber dem Eigentümer Anspruch auf Ersatz des notwendigen und zweckmäßigen Aufwandes (z.B. Fahrtkosten) sowie auf Finderlohn.

Die Höhe des Finderlohnes ist abhängig davon, ob der Gegenstand verloren oder vergessen wurde. Als verloren gilt alles, was dem Eigentümer im öffentlichen Raum abhanden kommt (z.B. auf der Straße). Als vergessen gilt, was im Aufsichtsbereich eines Dritten unabsichtlich hinterlassen wurde (z.B. in Hotels, Restaurants oder Geschäften). Finderlohn steht dabei jenen Personen nicht zu, die selbst in diesem Bereich wohnen oder beschäftigt sind (z.B. Bedienstete eines Hotels).

Für vergessene Gegenstände beträgt der Finderlohn 5 %, für verlorene Gegenstände 10 %. Wenn der Wert EUR 2.000 übersteigt, wird der Finderlohn für den Teil des Wertes, der über EUR 2.000 liegt, halbiert. Rechenbeispiel: Sie haben einen verlorenen Mantel im Wert von EUR 3.000 gefunden: EUR 2.000 x 10 % + EUR 1.000 x 5 % = EUR 250 Finderlohn.

Fundrecht: Auszug aus dem bürgerlichen Gesetzbuch

Der Podcast rund ums Finden & Verlieren

Informationen für Fundbüros

🍪 Accept Cookies?

Cookies allow us to control campaigns and optimize our website. By clicking „Accept all“ you agree to the use of all cookies and enter the website. Read more in the privacy policy.